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Grauzone Designerdrogen: Konsum von "Legal Highs" nimmt weiter zu
Der Konsum von Designerdrogen in Deutschland nimmt weiter zu. Zu diesem Ergebnis kommt der gerade veröffentlichte Drogenbericht der Bundesregierung. Schon in den vergangenen Jahren war ein stetiger Zuwachs im Bereich der so genannten "Legal Highs" zu erkennen; dieser scheint sich fortzusetzen. Der letzte Bericht der EU-Drogenbeobachtungsstelle (EBDD) sprach im Herbst 2012 sogar von einer regelrechten "Überflutung Europas" durch die Rauschmittel aus dem Chemielabor. Damals reagierte man in Berlin: 26 Substanzen, die als Grundstoffe für Designerdrogen dienen, wurden neu ins Betäubungsmittelgesetz (BtmG) aufgenommen. Fraglich ist allerdings, ob durch solche Verbote ein merkbarer Effekt für den Markt dieser Drogen entsteht - die Produzenten der berauschenden Substanzen haben mehr als genug Grundstoffe zur Auswahl, die nach wie vor legal sind. Diese grundsätzlichen Schwierigkeiten, die in dieser Hinsicht mit Designerdrogen einhergehen, ließen sich in den vergangenen Jahren bereits rund um die Verbote von synthetischen Cannabisersatzstoffen beobachten.

Bild: Imago
Im Herbst des Jahres 2008 überschlugen sich deutsche Medien mit Meldungen zu einer neuen Droge, die in der Bundesrepublik zunehmend konsumiert wurde. Der Name: "Spice". Verkauft als so genannte "Räuchermischung", entwickelte sich die Kräutermixtur - wohl auch unter dem Eindruck der medialen Aufmerksamkeit - schnell zum beliebten Ersatz für Cannabis. Spice wirkte ähnlich wie die bekannte Droge, war aber im Unterschied dazu absolut legal. Auf der Zutatenliste fanden sich nur harmlose Kräuter - dass diese mit der Wirkung allerdings gar nichts zu tun hatten, konnten Konsumenten damals höchstens ahnen.
Chemielabor statt Drogenplantage
Erst eine chemische Analyse lüftete das Geheimnis der vermeintlichen Naturdroge: Sie enthielt die künstlich hergestellten Cannabinoide JHW-018 und CP-47,497. Hinter diesen kryptischen Bezeichnungen verbergen sich Substanzen, die einen Rausch ähnlich dem des Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) auslösen können. Der wesentliche Unterschied: Während THC illegal ist, fielen die synthetischen Cannabinoide in Spice nicht unter das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtmG). Die Kräutermischung war also lediglich der Trägerstoff für berauschende Substanzen aus dem Chemielabor- man spricht auch von Designerdrogen -, die zum Zeitpunkt der Analyse komplett legal waren. Erst in der Folge gerieten die Substanzen ins Visier der Behörden und wurden im Januar 2009 ins BtmG aufgenommen.

Bild: Imago
Mit dem Verbot der synthetischen Cannabinoide, die in Spice festgestellt worden waren, hatte sich das Problem aber nicht erledigt. Im Gegenteil: Die Hersteller reagierten und warfen neue Räuchermischungen auf den Markt, wieder beworben mit dem Hinweis auf deren Legalität. Und tatsächlich fanden sich in den meisten Nachfolgeprodukten keine der im Januar 2009 verbotenen künstlichen Cannabinoide, sondern chemisch abgewandelte Varianten davon. Die Wirkung war ähnlich wie zuvor und der Gesetzgeber zunächst wieder machtlos. Im Januar 2010 folgte dann die nächste Verbotswelle, wieder wurden einige synthetische Cannabinoide ins BtmG aufgenommen - und wieder reagierten die Hersteller mit einem Austausch der Substanzen. So geht es nun seit geraumer Zeit hin und her, ein Ende des Katz-und-Maus-Spiels ist derzeit nicht in Sicht.
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